Tiefbau
- im Bauwesen das Gebiet, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die an oder unter der Oberfläche liegen, zum Beispiel Straßenbau, Kanalisations-, U-Bahn- und Rohrleitungsbau. Auch Brücken- und Hafenbau gehören zum Tiefbau. Hervorgehobene Gebiete sind das Bauen unter Tage (Tunnelbau) und der Spezialtiefbau. Planer des Tiefbaus sind im wesentlichen Bauingenieure. Architekten werden nur bei speziellen gestalterischen Aufgaben hinzugezogen (zum Beispiel besonderen Brücken). Ausführende sind die verschiedenen Gewerke des Bauwesens.
- im Bergbau den untertägigen Abbau von Rohstoffen, wenn das Grundwasser im Bergwerk mit der Hilfe von Pumpen gehoben werden muss und die Wetterführung im Bergwerk mit Lüftern erfolgt. Dabei werden zum Erschließen der Lagerstätten entweder horizontal Stollen, oder vertikal Schächte aufgefahren.
Siehe auch
Die Bauaufgaben des Grundbaus lassen sich vereinfacht in fünf Gruppen unterteilen:
Gründungen (Flach- und Tiefgründungen), Sicherung von Geländesprüngen (Baugrubenwände, Stützmauern, Verankerungen, Unterfangungen), Böschungen (Einschnitte, Schüttdämme, Staudämme), Hohlraumbauten (Tunnels, Stollen, Schächte, Kavernen, Rohrleitungen), Deponien und Altlastensicherung (Abdichtung, Einkapselung). Außerdem beschäftigt sich der Grundbau mit:
Verkehrswegebau (Straßen, Bahndämme, Flugplätze) Bauen im Grundwasser (Grundwasserabsenkung, Dränung, Abdichtungen) Hochwasserschutz, Küstenschutz, Hafenanlagen Die zur Herstellung der Grundbauwerke eingesetzten Konstruktionen und Bauverfahren