Senat
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2 Deutschland 3 Angelsächsische Tradition 4 Italien 5 Siehe auch 6 Literatur |
Römisches Reich
Im alten Rom war der Senat der oberste Rat des römischen Reiches. Formal hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger zwar nur beratende Funktion, faktisch aber war er das Machtzentrum des Staates. Alle höheren Beamten des römischen Staates erhielten im Anschluss an ihre Amtszeit und die darauffolgende Statthalterschaft einen Sitz im Senat; ihr Ansehen und ihr Einfluss bemaßen sich an ihrem zuletzt bekleideten Amt. Wenngleich die höchsten Ämter, vor allem das Konsulat, meist nur von Mitgliedern einiger weniger Familien erreicht wurden, konnten doch auch "gewöhnlichere" Bürger über die Bekleidung niedrigerer Ämter einen Senatssitz erlangen.
In der römischen Kaiserzeit wurde der Senat dann weitestgehend entmachtet, doch besaßen die Senatoren weiterhin höchstes Ansehen. Der weströmische Senat verschwand erst am Ende der Spätantike, um 600, aus den Quellen.
Siehe auch: Römischer Senat
Deutschland
In Norddeutschland bezeichnet der Begriff die oberste Exekutive einiger Hansestädte und der Stadtstaaten. Senate gibt es in Hamburg, Bremen, Lübeck und Berlin. In den Stadtstaaten nimmt der Senat die Funktionen von Landesregierung und Magistrat (in Bremen nur der Stadt Bremen; Bremerhaven hat einen eigenen Magistrat) wahr. In Bayern gab es bis 1999 den Bayerischen Senat als zweite Kammer des Parlamentes, allerdings hatte er vor allem Beratungsfunktion.
Die beiden Spruchkörper des Bundesverfassungsgerichts werden ebenfalls als Senate bezeichnet, ebenso die Spruchkörper der Bundesgerichte, der Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Landesarbeitsgerichte und der Finanzgerichte.
Auch andere große Einrichtungen haben Senate, im kulturellen Bereich beispielsweise die Akademie der Künste (Berlin).
Senat steht in Baden-Württemberg auch für das höchste beschlussfassende Gremium einer Universität (siehe hierfür: Universitätsgesetz Baden-Württemberg).
Angelsächsische Tradition
In der angelsächsischen Tradition der Zweikammer-Parlamente steht der Senat dem Repräsentantenhaus gegenüber (häufig auch Ober- und Unterhaus genannt). Historisch ergab sich dies aus einer Teildemokratisierung, in der dem feudalen Regierungsapparat (dem Senat) ein gewähltes Kontrollgremium (die Repräsentanten) zur Seite gestellt wurde. Die weitere geschichtliche Entwicklung verlief unterschiedlich.
Heute bezeichnet der Begriff in den USA eine gesetzgebende (legislative) politische Institution, teils mit privilegiertem Einfluss auf die Richterschaft. Die Mitglieder des US-Senates heißen Senatoren.
In Großbritannien und Nordirland nennt sich das Oberhaus "House of Lords" (siehe dort).
Italien
In Italien heißt die zweite Kammer des Parlaments Senat. Er wird mit einem anderen Wahlmodus gewählt als das Abgeordnetenhaus, hat aber die selben Kompetenzen. Die Ernennung zum Senator auf Lebenszeiten ist die höchste Auszeichnung, die der Italienische Staatspräsident an verdiente Persönlichkeiten vergeben kann. Zu den Senatoren auf Lebenszeiten gehörten auch Giovanni Agnelli und Mario Luzi.Siehe auch
Literatur
- Hofmann, Friedrich: Der römische Senat zur Zeit der Republik: nach seiner Zusammensetzung u. inneren Verfassung betrachtet. Berlin 1847 (ND Aalen 1972)