Rente
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Der Begriff Rente bezeichnet ein Einkommen, das nicht direkt auf einer Arbeitsleistung beruht. Dazu gehören beispielsweise Zinsen, Dividenden, Grundbesitz oder Einnahmen aus Ansprüchen an Rentenversicherer.
Seit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1891 wird der Begriff überwiegend auf die Altersrente bezogen. In Österreich werden Altersrenten auch als Pensionen bezeichnet.
Oft wird der Begriff Rente auch synonym für Rendite benutzt. Dazu zählen neben den Gewinnen eines Unternehmens in der Volkswirtschaftslehre auch die Konsumentenrente.
Sozial Sicherung
- Rente (Soziale Sicherung), Rente (Altersvorsorge):in Deutschland die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für Pflichtversicherte (siehe auch Rentenversicherung). Daneben existieren auch Renten wegen Erwerbsminderung (Invalidität) oder für Hinterbliebene (Witwen, Witwer und Waisen).
- Rente (Wirtschaft): Orientierungsartikel
- Rente (Preisbildungstheorie): In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion bezeichnet Rente auch die Differenz zwischen Marktpreis und tatsächlich erzieltem Preis, z.B. aufgrund von Ausnutzung von Marktmacht (siehe auch: Rent-seeking, Monopol, Rendite )
- Rente (Konsumentenrente): Die Konsumentenrente ist der (nicht zwangsläufig direkt in Geld anfallende) Vorteil, den ein Verbraucher aus dem Kauf eines Produktes zieht. Also der Nutzen des Produkts (beispielsweise der Genuss beim Essen einer Kugel Eis) minus die Kosten (der Preis oder einmal Zimmer aufräumen bei einem Kind oder Ehemann).
- Rente: Das aus vorhandenem Vermögen (also ohne persönliche Arbeit) bezogene Einkommen, z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapier), aus Mieterträgen etc.
- Rente (Wertpapiere): Zins
- Rente (Finanzmathematik)
- Rentenrechnung: Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der zugehörigen Zeitperiode die Rente zur Auszahlung kommt, unterscheidet man zwischen einer vorschüssigen Rente (pränumerando), wenn sie am Anfang, und einer nachschüssigen Rente (postnumerando), wenn sie am Ende des zugehörigen Zeitintervalls ausgezahlt wird.
- Ewige Rente: Die ewige Rente ist der Ertrag, den ein bestimmter Geldbetrag bei einer gegebenen Verzinsung erzielt, ohne daß das Kapital angegriffen wird.
- Rente (Preisbildungstheorie): In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion bezeichnet Rente auch die Differenz zwischen Marktpreis und tatsächlich erzieltem Preis, z.B. aufgrund von Ausnutzung von Marktmacht (siehe auch: Rent-seeking, Monopol, Rendite )
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