Prädestination
Die erste strenge Prädestinationslehre entwickelte Augustinus. In der katholischen Kirche hat sich dagegen allgemein die Auffassung von einer bleibenden Entscheidungsfreiheit des Menschen gegenüber den Gnadengaben durchgesetzt. Die reformierte Theologie (Calvin, Zwingli) vertrat ursprünglich – in manchen Kreisen bis heute – die schärfste Prädestination, d.h. die grundsätzliche Vorherbestimmung jedes einzelnen Menschen entweder zur Seligkeit (ohne Verdienst) oder zur Verdammnis (ohne Schuld) als doppelte Prädestination. Die Einwände der Remonstranten wurden auf der Dordrechter Synode (1618-1619) verurteilt. Moyse Amyraut (1596-1664) versuchte diese Verurteilung abzumildern durch den Universalismus hypotheticus, also durch die Annahme eines gnädigen Willen Gottes, alle Menschen unter der Bedingung des Glaubens selig zu machen. Dagegen wandten sich 1674 der Zürcher Professor Johann Heinrich Heidegger und sein Genfer Kollege François Turrettini (1623-1687) mit dem Consensus Helveticus.
Martin Luther kannte in gewisser Weise ebenfalls eine doppelte Prädestination, stellte aber die Erwählung zum Heil in den Vordergrund. Eine strenge Prädestinationslehre vertritt auch der orthodoxe Islam.
Die Prädestinationslehren der reformierten Kirchen richten sich als theologische Behauptungen gegen den Fatalismus als Vorherbestimmung durch eine unpersönliche Macht (als Schicksal), den Indeterminismus und vor allem gegen die (natur-)wissenschaftlich-philosophischen Lehren des Determinismus.
Die Vorstellung der Prädestination ist ebenfalls im Islam vertreten.
siehe auch: Willensfreiheit und Determination, Rechtfertigungslehre, Die protestantische Ethik und der 'Geist' des Kapitalismus (Max Weber), Theodizee