Personal
1. Als
Personal bezeichnet man die zur Realisierung von
Geschäftsprozessen eingesetzten, bezahlten
Mitarbeiter einer
Firma. Unbezahlte Mitarbeiter würde man als Volontäre bezeichnen.
Mit Personal werden die in jeder Art von Organisation in abhängiger Stellung arbeitenden Mensche bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung eine Arbeitsleistung gegen Entgelt erbringen. Der Begriff Personal deutet damit auf überindividuelle Ordnungen hin, in denen Menschen nicht beliebig handeln, sondern für übergeordnete Ziele von Organisationen Leistungen erbringen. Daß es Personal gibt, ist Folge arbeitsteiliger Produktion, die über eine institutionelle Ordnung gesteuert wird. Diese Ordnung schlägt sich in Organisationen nieder, die über Strukturen Beziehungen relativ dauerhaft zur Erfüllung von Organisationszielen regeln.
2. Personal bezeichnet die außerhalb des Geschäftsbereichs im Haushalt oder sonstigen, der privaten Lebensführung zuzurechnenden Bereichen (z.B. Jagdhelfer) entgeltlich eingesetzten Mitarbeiter. Zahlreiches Personal zur Unterstützung aufwendiger privater Lebensführung ist regelmäßig ein Merkmal großbürgerlichen Lebensstils. Das private Personal löst insofern höhere Kosten als das Geschäftspersonal aus, als die Kosten des privaten Personals nicht als Betriebsausgabe steurmindernd geltend gemacht werden können sondern aus versteuertem Einkommen des Dienstherrn zu bezahlen sind.
3. in der Literatur Eigenschaft des Textes (siehe Erzähltheorie und Erzählsituation), wenn aus einer personenbezogenen Perspektive erzählt wird.