Nahverkehrsplan
| Inhaltsverzeichnis |
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2 Inhalt 3 Planungshorizont 4 Besonderheiten für die Zweckverbände |
Allgemeines
Der Nahverkehrsplan dient unter anderem der Darstellung der öffentlichen Verkehrsinteressen und Verkehrsbedürfnisse für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich und ist in die kommunale Gesamtplanung einzubinden. Er hat eine zentrale Bedeutung für- die ausreichende Verkehrsbedienung
- die wirtschaftliche Verkehrsgestaltung
- die integrierte Nahverkehrsbedienung und
- abgestimmte Tarife und Fahrpläne
Inhalt
Der Nahverkehrsplan sollte folgende Angaben enthalten:- Bestand und angestrebte Entwicklung der ÖPNV-Netze
- Bestand und Entwicklung des Fahrgastaufkommens
- Bestand und Entwicklung des angemessenen Leistungsangebots
- Qualität von Fahrzeugen und baulichen Anlagen
- Investitionsplanung
- Finanzierung der Infrastruktur und des Leistungsangebots
- Tarifgestaltung und Entwicklung von Gemeinschaftstarifen.
Planungshorizont
Als Planungshorizont für ÖPNV-Verbesserungsmaßnahmen soll ein Zeitraum von fünf Jahren, für langfristige Maßnahmen im investiven Bereich ein Zeitraum von fünf bis 15 Jahren angenommen werden.Besonderheiten für die Zweckverbände
Für die Zweckverbände sind folgende besondere Aspekte von Bedeutung:- Der Zweckverband entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV
- Der Zweckverband hat auf die Bildung eines Gemeinschaftstarifs für den ÖPNV im Kooperationsraum hinzuwirken. Bei der Bildung des Übergangstarifs wirkt er auf eine Annäherung der Tarifstruktur der Nahverkehrskooperationsräume hin.
- Der Zweckverband hat auf die Koordination des Verkehrsangebote im ÖPNV hinzuwirken.
- Über Linien des SPNV, die Zweckverbandsgrenzen überschreiten, sind zwischen den Zweckverbänden Abstimmungen herbeizuführen.
Im übrigen ergibt sich ein Abstimmungsbedarf zwischen den Nahverkehrsplänen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Zweckverbände.