Marktregulierung
Regulierungen bedeuten einerseits eine Einschränkung marktwirtschaftlicher Kräfte. Sie können so das Wachstum und das Entstehen neuer Arbeitsplätze verhindern. Andererseits kann durch Regeln aber auch Rechtssicherheit hergestellt und Transaktionskosten gesenkt werden, so dass das völlige Fehlen von Regeln ebenfalls das Wachstum behindert. Entspricht beispielsweise ein Produkt einer bestimmten Norm, so kann sich der Käufer darauf verlassen, dass es bestimmte Eigenschaften aufweist.
Unabhängig davon sollten Regulierungen von Zeit zu Zeit einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, da sie dazu tendieren, eine Eigendynamik zu entwickeln und bestehen zu bleiben, wenn die Gründe, die für ihre Einführung sprachen, längst weggefallen sind. Regulierungen über längere Zeiträume führen oft zu einem als Capture bezeichneten Zustand, der sich dadurch auszeichnet, dass der Regulierer durch die oft intensive Zusammenarbeit mit dem regulierten Unternehmen dessen Sichtweise annimmt und keine effektive Regulation mehr erfolgt.
Der Ökonom der Chicagoer Schule Stigler führte in die Theorie die nobelpreisgewürdigte Erkenntnis ein, dass auch die Regulierung selbst ein Gut ist, nach dem eine Nachfrage existiert. Teilweise ist es für ein Unternehmen einfacher, in einem regulierten Markt tätig zu sein, da hier oft der Wettbewerb stark begrenzt ist.
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Arten der Regulierung
Mengenregulierung
Die Mengenregulierung will die Anzahl der Wettbewerber am Markt oder die Höhe des Produktionmenge steuern. Dies wird über Lizenzen und Kozessionen erreicht, die den Markteintritt steuern. Weiterhin sind Bedienungspflichten und Aktivitätsverbote möglich, die den Umfang Markt festlegen und somit seine Attraktivität steuern.Preisregulierung
Preisregulierung zielt darauf ab einen wünschenswertes Preisniveau zu erreichen. Dies kann über Fest-, Mindest- oder Höchsttarife (price caps) erreicht werden, die absolute Grenzen setzen. Möglich sind auch Kostentarife, die Berechnungsverfahren für Preise festlegen, und Einzelpreisgenehmigungen, bei denen jede Preisänderung einer Zustimmung der zuständigen Regulierungsbehörde bedarf.