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Leihvertrag

Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird. Danach hat der Entleiher dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben. Im Gegensatz zum Darlehensvertrag hat dies die selbe Sache zu sein. Hat der Entleiher sie beschädigt, so muss er den entstandenen Sachschaden ersetzen.

Beispiel: Jemand verleiht eine neue CD. Da dies kostenlos erfolgt, handelt es sich um einen Leihvertrag. Würde er dagegen ein Entgelt verlangen, läge ein Mietvertrag vor.



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