Kreisreform
Kreisreform ist die Bildung größerer Verwaltungseinheiten auf der Verwaltungsebene der (Land-)Kreisee, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte. Die ersten Landkreise im heutigen Sinne wurden gebildet, als Preußen sein Staatsgebiet am 30. April 1815 in Provinzen und Regierungsbezirke und anschließend am 23. April 1816 in Landkreise aufteilte. Schon wenige Jahre danach wurden die ersten "Kreisreformen" durchgeführt, bei denen einzelne Landkreise aufgelöst und mit benachbarten Kreisen vereinigt wurden. Beispiele: 1823 die Vereinigung der Landkreise Dinslaken und Essen zum neuen Landkreis Duisburg und die Zusammenlegung der Landkreise Rheinberg und Geldern, 1832 die Vereinigung des Landkreises Bünde mit dem Landkreis Herford und die Vereinigung des Landkreises Brakel mit dem Landkreis Höxter.
Größere Gebietsreformen wurden in der Weimarer Zeit durchgeführt. Insbesondere im Ruhrgebiet wurde am 1. August 1929 eine große Kreisreform durchgeführt. Seinerzeit entstanden u.a. der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis. Die größten Kreisreformen wurden in Westdeutschland jedoch in den 1960er und 1970er Jahren durchgeführt.
Auch die neuen Bundesländer führten nach der Wiedervereinigung Kreisreformen durch.
Hier muss jedoch folgendes vorbemerkt werden: Die DDR war nach Auflösung der Länder im Jahre 1952 in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) und in 217 Landkreise gegliedert worden. Davor gab es im Gebiet der DDR nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich bei den neueren Reformen quasi um eine umgekehrte Kreisreform.
Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der (Land-)Kreise von 614 auf 323.
In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit bereits über eine weitere Kreisreform diskutiert durch Reduzierung auf nur noch 5 Großkreise, auch in Sachsen-Anhalt gibt es ähnliche Planungen.
Übersicht der Kreisreformen in den einzelnen Bundesländern
- Baden-Württemberg: 1. Januar 1973 - Reduzierung der Kreise von 63 auf 35
- Bayern: 1. Juli 1972 - Reduzierung der Kreise von 143 auf 71
- Berlin: Keine Kreisreform; Berlin besteht nur aus einer Stadt
- Brandenburg: 6. Dezember 1993 - Reduzierung der Kreise von 38 auf 14
- Bremen: Keine Kreisreform; Bremen besteht nur aus 2 kreisfreien Städten
- Hamburg: Keine Kreisreform; Hamburg besteht nur aus einer Stadt
- Hessen: 1. August 1972, 1. Januar 1974, 1. Juli 1974, 1. Januar 1977 und 1. August 1979 - Reduzierung der Kreise von 39 auf 21
- Mecklenburg-Vorpommern: 12. Juni 1994 - Reduzierung der Kreise von 31 auf 12
- Niedersachsen: 1973 bis 1980 in mehreren Schritten Schwerpunkt 1. August 1977 - Reduzierung der Kreise von 60 auf 38
- Nordrhein-Westfalen: 1. Januar 1968 bis 1. Januar 1975 in mehreren Schritten - Reduzierung der Kreise von 57 auf 31
- Rheinland-Pfalz: 7. Juni 1969 bis 16. März 1974 in mehreren Schritten - Reduzierung der Kreise von 39 auf 24
- Saarland: 1. Januar 1974 - Reduzierung der Kreise von 7 auf 6
- Sachsen: 1. August 1994 und 1. Januar 1996 - Reduzierung der Kreise von 48 auf 22
- Sachsen-Anhalt: 1. Juli 1994 - Reduzierung der Kreise von 37 auf 21
- Schleswig-Holstein: 1970 bis 1973 in mehreren Schritten Schwerpunkt 26. April 1970 - Reduzierung der Kreise von 17 auf 11
- Thüringen: 1. Juli 1994 - Reduzierung der Kreise von 35 auf 17 (siehe auch Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens)