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Kreisreform

Grundsätzlich sind Kreisreform und Gemeindereform zu unterscheiden, wenngleich beide oft zeitgleich durchgeführt werden.


 
Kreisreform ist die Bildung größerer Verwaltungseinheiten auf der Verwaltungsebene der (Land-)Kreisee, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte. Die ersten Landkreise im heutigen Sinne wurden gebildet, als Preußen sein Staatsgebiet am 30. April 1815 in Provinzen und Regierungsbezirke und anschließend am 23. April 1816 in Landkreise aufteilte. Schon wenige Jahre danach wurden die ersten "Kreisreformen" durchgeführt, bei denen einzelne Landkreise aufgelöst und mit benachbarten Kreisen vereinigt wurden. Beispiele: 1823 die Vereinigung der Landkreise Dinslaken und Essen zum neuen Landkreis Duisburg und die Zusammenlegung der Landkreise Rheinberg und Geldern, 1832 die Vereinigung des Landkreises Bünde mit dem Landkreis Herford und die Vereinigung des Landkreises Brakel mit dem Landkreis Höxter.

Größere Gebietsreformen wurden in der Weimarer Zeit durchgeführt. Insbesondere im Ruhrgebiet wurde am 1. August 1929 eine große Kreisreform durchgeführt. Seinerzeit entstanden u.a. der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis. Die größten Kreisreformen wurden in Westdeutschland jedoch in den 1960er und 1970er Jahren durchgeführt.

Auch die neuen Bundesländer führten nach der Wiedervereinigung Kreisreformen durch.
Hier muss jedoch folgendes vorbemerkt werden: Die DDR war nach Auflösung der Länder im Jahre 1952 in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) und in 217 Landkreise gegliedert worden. Davor gab es im Gebiet der DDR nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich bei den neueren Reformen quasi um eine umgekehrte Kreisreform.

Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der (Land-)Kreise von 614 auf 323.
In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit bereits über eine weitere Kreisreform diskutiert durch Reduzierung auf nur noch 5 Großkreise, auch in Sachsen-Anhalt gibt es ähnliche Planungen.

Übersicht der Kreisreformen in den einzelnen Bundesländern



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Informationen über die Neuordnung der sächsischen Landkreise mit Wirkung zum 1. August 2008. Informationen über die Neuordnung der sächsischen Landkreise mit Wirkung zum 1. August 2008.

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