Kostenstellenrechnung
| Inhaltsverzeichnis |
|
2 Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung 3 Siehe auch |
Erscheinungsformen
Einzelkosten sind einem Kostenträger direkt zurechenbar und umlaufen deshalb die Kostenstellenrechnung. Gemeinkosten werden mittels eines Betriebsabrechnungsbogens den zugehörigen Kostenstellen zugeordnet.
- Die Aufteilung der primären Gemeinkosten erfolgt direkt auf die jeweilige Kostenstelle
- Wenn eine Kostenstelle die Leistung einer anderen Kostenstelle verbraucht (= sekundäre Gemeinkosten), wird dies in der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung berücksichtigt.
Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
Die grundlegende Problematik ist, dass diesselbe Kostenstelle von einer anderen Kostenstelle Leistungen als sekundäre Gemeinkosten erhält, selbst auch diese Kostenstelle Leistungen abgeben kann. Solche simultanen Leistungsverrechnungen können nur mit anspruchsvollen mathematischen Verfahren korrekt abgebildet werden. Wegen des großen Aufwands dieser Verfahren gibt es alternative Näherungsverfahren:
- Das Anbauverfahren berücksichtigt keine innerbetriebliche Leistungsverrechnung, es ist daher ein sehr grobes Verfahren. Es sollte möglichst nicht zur Anwendung kommen, da das Ergebnis nicht die tatsächlichen Gegebenheiten widerspiegelt.
- Das Stufenleiterverfahren (bzw. Treppenverfahren) ermittelt eine Näherungslösung. Die Hilfskostenstellen sollten möglichst so angeordnet werden, dass sie keine oder wenige innerbetriebliche Güter an vorangestellte Hilfskostenstellen liefern. Danach werden die Kosten über Verrechnungssätze übertragen. Die Qualität der Näherungslösung hängt sehr stark von der Anordnung der Hilfskostenstellen ab.
- Das Gleichungsverfahren ist das exakteste Verfahren. Die innerbetrieblichen Verflechtungen werden mit Hilfe eines linearen Gleichungssystems oder einer Iteration mathematisch korrekt ermittelt.