Kommissionsvertrag
Vorteil des Kommissionärs gegenüber einem Eigenverkauf (er kauft die Ware von dem Kommittenten und verkauft sie auf eigene Rechnung): Kommt es nicht zu einem Verkauf, kann er die Ware an den Kommittenten zurückgeben. Vorteil des Kommittenten gegenüber einem normalen Kaufvertrag: Der Kommissionär würde sich auf einen Kaufvertrag vermutlich nicht einlassen, weil er befürchten muss, die Ware eventuell nicht verkaufen zu können, auf ihr "sitzen" zu bleiben und somit einen wirtschaftlichen Verlust zu erleiden. Durch die Einschaltung von Kommissionären kann der Kommittent also sein Vertriebsnetz erweitern.
Beispiele: Verkauf von Kino-, Theater- oder Konzertkarten durch Reisebüros; Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs durch einen Gebrauchtwagenhändler gegen Provision; Kunst-, Antiquitäten-, Briefmarkenhandel; Verlag eines literarischen Werks im Namen des Verlegers für Rechnung des Autors (nicht des Verlegers selbst wie üblich).