Kommissionsverkauf
Die Kommission ist in drei Abschnitte gegliedert:
- Zunächst schließen Kommissionär und Kommittent das Kommissionsgeschäft ab, in dem Verkaufsgegenstand und Provision vereinbart werden.
- Danach tätigt der Kommissionär das Ausführungsgeschäft mit einem Käufer. Der Kommissionär erwirbt den Kaufpreisanspruch dabei zunächst selbst, ist jedoch verpflichtet, ihn an den Kommittenten abzutreten.
- Im Abwicklungsgeschäft schließlich zahlt der Kommittent die vereinbarte Provision an den Kommissionär, der im Gegenzug den Kaufpreis an den Kommittenten herausgibt. Der Kommissionär kann auch den Ersatz notwendiger Aufwendungen verlangen, sofern diese nicht schon durch die Provision abgegolten sind.
Eine Rolle spielt es allerdings noch im Kunst- und Weinhandel sowie ganz besonders im Wertpapierhandel. Orders zum Aktienkauf und -verkauf werden von der Bank als Kommissionär ausgeführt im eigenen Namen für Rechnung des Anlegers. Im Privatbereich findet sich noch recht häufig die Kommission bei Pkw, Schmuck, Uhren und Waffen.
Siehe auch: Distributionspolitik
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