Koalition
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Recht
Im Arbeitsrecht werden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf der Grundlage der Koalitionsfreiheit als "sozialpolitische Koalitionen" bezeichnet. Die Koalitionsfreiheit ist als Recht zur Bildung von Vereinen und Gesellschaften im Grundgesetz. Für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, also für Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist dieses Recht für jedermann und für alle Berufe unabdingbar gewährleistet; das Recht kann daher nicht durch Abreden außer Kraft gesetzt werden. Dieses Grundrecht ist ein Sonderfall des allgemeinen Grundrechts der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Abs. 3 GG).Politik
Parteien koalieren miteinander um eine stabile Regierung zu bilden. Dies ist nötig, weil - besonders in politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht - eine Partei alleine nur selten über die dafür nötige Absolute Mehrheit an Mandaten verfügt. Durch den Abschluss eines Koalitionsvertrages zwischen zwei oder mehreren Parteien wird die mittel- bis langfristige Zusammenarbeit einer Koalitionsregierung während der nächsten Legislaturperiode geregelt. Der Koalitionsvertrag gibt gewöhnlich einen Überblick über die Gesetzesvorhaben der aus der Koalition hervorgehenden Regierung. Verschiedene Formen sind dabei in Deutschland die Große Koalition, Rot-Grüne Koalition, Schwarz-Gelbe Koalition, Sozialliberale Koalition, Ampelkoalition, Rot-Rote Koalition oder Schwarz-Grüne Koalition.Militär
Militärische Verbünde mehrerer Staaten sind militärische Koalitionen.Wissenschaft
Koalitionen und Koalitionsbildung sind Forschungsgegenstände der Politikwissenschaften, der Soziologie und der Mathematik (Spieltheorie).