Kirchenordnung
In den zur Reformation übergegangenen Städten und Territorien war durch die Ablehnung der bischöflichen Jurisdiktion und des kanonischen Rechts ein rechtsfreier Zustand entstanden, in den Spiritualisten mit radikal-eschatologischen und egalitären Ideen vorstießen. Die Einführung evangelischer Kirchenordnungen markierte die Phase der Konsolidierung.
Kirchenordnungen regeln den Bekenntnisstand, die Zuständigkeiten der Leitungsämter, die Ordinations- und Visitationsvollmacht u.v.a.