Katastrophe
Als Gegenbegriff wird (selten) Anastrophe verwandt.
| Inhaltsverzeichnis |
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2 Katastrophe und Katastrophenschutz 3 Typologie 4 Literatur 5 Siehe auch 6 Weblinks |
Allgemeines
Der Zustand "Katastrophe" wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen (Desaster, disaster) bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes.Katastrophe und Katastrophenschutz
Deutschland
Juristisch wird hier "Katastrophe" von Großschadensereignis bzw. dessen Synonymen Großschadenslage und Großunfall insofern abgegrenzt, als die Katastrophe generell ein Hinzuziehen von Strukturen des Katastrophenschutzes (Führungseinheiten, Personal und Material) zu ihrer Bewältigung erforderlich macht; ein Großschadensereignis stellt hingegen eine Schadenslage dar, welche sich durch die Notwendigkeit der Integration von ortsfremden Hilfseinheiten im Rahmen der überörtlichen Amtshilfe auszeichnet. Auf Katastrophenschutzmittel muss dabei nicht notwendigerweise zurückgegriffen werden.Weiter ist Voraussetzung zur Verwendung des Begriffs im operativen Sinn, dass adäquate Gegenmaßnahmen nur gezielt getroffen werden können, wenn eine einheitliche / zentrale Koordination der Abwehrmaßnahmen durch Katastrophenschutzbehörden erfolgt und Mittel des Katastrophenschutzes für die Beseitigung der Katastrophe bzw. die Abmilderung ihrer Folgen herangezogen werden müssen (siehe zum Beispiel Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Art. 1). In Deutschland existieren (aufgrund der Länderzuständigkeit gemäß der föderalen Staatsordnung) 16 verschiedene Legaldefinitionen in der den Katastrophenschutz betreffenden Gesetzgebung. Wenn eine Großschadenslage vorliegt bzw. ausgerufen wird, ist es möglich besondere Hilfe von Landesbehörden zu bekommen, so zum Beispiel überörtliche Hilfe von anderen Feuerwehren oder Geld. Auch ein Unglück, bei dem es zu einem Massenanfall von Verletzten kommt, wird als Großschadenslage bezeichnet.
Österreich
In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden.
Andere Länder
Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme oder schlecht regierte Länder verlassen sich für den Fall, dass Katastrophen eintreten, stark auf internationale NGOs, wie z.B. das Rote Kreuz.Typologie
Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:- Nukleare Katastrophen (A-Gefahren)
- Seuchen (B-Gefahren, biologische Gefahren, vgl. z. B. die Grippe)
- Chemiekatastrophen (C-Gefahren)
- Datennetzbezogene Katastrophen (D-Gefahren)
- Elektromagnetisch ausgelöste Katastrophen (E-Gefahren)
- Katastrophen durch Freisetzung von mechanischer und/oder thermischer Energie (F-Gefahren: Druck (Zusammenstöße, Orkane), Brand (Explosionen), wie z.B.
- Katastrophen der Luftfahrt,
- Katastrophen der Raumfahrt,
- Katastrophen der Seefahrt,
- Katastrophen der Binnenschifffahrt,
- Katastrophen im Schienenverkehr,
- Katastrophen im Straßenverkehr,
- Talsperren-Katastrophen
- s.a. Liste von Baukatastrophen (mit Überschneidungen)
- s.a. Liste von Baukatastrophen (mit Überschneidungen)
Literatur
- Lars Clausen/Elke M. Geenen/Elisio Macamo (Hg.): Entsetzliche soziale Prozesse. Theorie und Empirie der Katastrophen, Münster (LIT-Verlag) 2003, ISBN 382586832X
- Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, Bonn (Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz) 2001
- Ned Halley: Das große Buch der Katastrophen, Nürnberg 2000, ISBN 3788604999
- Das große Buch der Katastrophen, Wien 1998, ISBN 3850018830
- Die großen Katastrophen und Unglücksfälle, Gütersloh 1997, ISBN 357714551X
- Charles Perrow: Normale Katastrophen, Frankfurt 1992, ISBN 3593341255
- Karcev Chazanovskij: Warum irrten die Experten?, Berlin 1990, ISBN 3341005455
Siehe auch
- Debakel, Unheil, Anastrophe
- Katastrophenschutz, Zivilschutz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Katastrophenmedizin, Triage
- Katastrophensoziologie, Katastrophenforschungsstelle der Universität Kiel, FAKKEL
- Computervirus, Computerwurm
Weblinks
- das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem
- Diakonie Katastrophenhilfe
- Deutsches Portal zur Katastrophenforschung
- Katastrophenforschungsstelle der Universität Kiel
- Hilfsorganisationen - Unterkategorie des Portals