Johann Nikolaus von Hontheim
Hontheim stammte aus einem alten Patriziergeschlecht in Trier, besuchte dort die Jesuitenschule und widmete sich in Trier, Löwen und Leiden dem Studium der Rechte, trat aber sodann in den geistlichen Stand, machte sich in Rom mit der römischen Kurialpraxis bekannt und wurde nach seiner Rückkehr ordentlicher Beisitzer am Generalvikariat, bald darauf Professor der Pandekten und des Kodex in seiner Vaterstadt, 1738 Vorstand des Koblenzer Offizialats, 1742 Geheimrat des Erzbischofs Franz Georg und 1748 Weihbischof des Erzbistums Trier.
Die zehn letzten Jahre seines Lebens verweilte er meist auf seiner Herrschaft Montquintin im Luxemburgischen, wo er auch 1790 starb. Seiner Historia Trevirensis diplomatica (Trier 1750, 3 Bände; dazu: Prodromus, Trier 1757, 2 Bände) folgte unter dem Pseudonym Justinus Febronins das berühmte Buch De statu ecclesiae et legltlma potestate romani pontificis liber singularis (Frankfurt 1763), worin er ebenso klar wie gelehrt in Anlehnung an die Grundsätze des Gallikanismus die Anmaßungen des römischen Hofs darlegte und die Unterordnung des Papstes unter ein allgemeines Konzil sowie die Einsetzung der Bischöfe in die ihnen von den Päpsten entrissenen Rechte forderte. Das Werk, das er dem Papst selbst gewidmet hatte, wurde öfters nachgedruckt und in mehrere Sprachen übersetzt, vom Papst aber verboten und in Rom verbrannt.
Als Hontheim endlich als Verfasser entdeckt war, nötigte man den 77jährigen Mann durch Drohungen und Verheißungen 1778 zum Widerruf, der jedoch, wie sein Febronii commentarlus in suam retractatlonem (Wien 1781) bewies, nicht ernstlich gemeint war.
Vergleiche O. Mejer, Febronius, Weihbischof von Hontheim, und sein Widerruf (Tübingen 1880).
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Zur Erklärung siehe Wikipedia:Personendaten.
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