Johann Christoph von Wöllner
Wöllner, Sohn eines Predigers, studierte seit 1749 in Halle (Saale) Theologie, wurde Hofmeister beim General v. Itzenplitz und 1754 Prediger in Großbehnitz unweit Berlin. 1760 legte er die Pfarre nieder, pachtete die Itzenplitzschen Güter und heiratete 1768 die einzige Tochter des Generals v. Itzenplitz, die Schwester seines Zöglings in einer Mesalliance. Er schrieb: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Mark Brandenburg (1766) und war Mitarbeiter an Nicolais Bibliothek über landwirtschaftliche Fragen.
Friedrich II lehnte ein Gesuch, Wöllner in den Adelstand zu erheben, schroff ab. 1770 wurde er vom Prinzen Heinrich von Preußen zum Rat bei dessen Domänenkammer ernannt. Nachdem er zunächst wie der König Mitglied der Freimaurerloge Zu den Drei Weltkugeln ist, zieht sich Wöllner später zurück und gründet eine eigene Rosenkreuzerloge. Mit dem Eintritt des Kronprinzen Friedrich Wilhelm am 8. August 1781 in die Loge gewinnt Wöllner Einfluss auf den kommenden Monarchen, was darin zum Ausdruck kommt, dass er bereits im Jahre des Thronwechsels 1786 zum Geheimen Finanz-, Kriegs- und Domänenrat sowie zum Oberhofbau-Intendanten ernannt und in den Adelstand erhoben wird. 1788 verdrängt Wöllner den Minister Karl Abraham Freiherr von Zedlitz aus seinem Amt und wird zum Staats- und Justizminister und Chef des geistlichen Departements ernannt. Durch seine Teilnahme an vielen geheimen Ordensverbindungen wusste er sich in der Gunst des Königs zu erhalten und sich zugleich durch Nachgiebigkeit gegen des Königs Schwächen, besonders seine Verschwendungssucht, einen großen Einfluß auf ihn zu verschaffen, den er hauptsächlich dazu benutzte, die lutherische Orthodoxie zur Herrschaft zu bringen und der Aufklärung durch Zwangsmaßregeln Einhalt zu tun, zu welchem Zweck das berüchtigte sogenannte Wöllnersche Religionsedikt vom 9. Juli 1788 (27. Dezember 1793 wieder aufgehoben) Kritik an den drei Hauptkonfessionen mit bürgerlichen Strafen und Amtsentsetzung bedrohte. Von Zensurmamaßnahmen der Königlichen Examinations-Commission war auch Immanuel Kant betroffen.
Nach dem Tod Friedrich Wilhelms II. 1797 erhielt Wöllner am 11. März 1798 seine Entlassung und lebte nun auf einem seiner Güter in Brandenburg, unter anderem auf Groß-Rietz, das er 1790 gekauft hatte.
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Zur Erklärung siehe Wikipedia:Personendaten.
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