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Inkompatibilität

Inkompatibilität bedeutet, dass zwei oder mehr Dinge nicht zusammenpassen, unverträglich oder unvereinbar sind.

Der Begriff wird beispielsweise in der Politik verwendet, wenn eine Person nur ein einziges öffentliches Amt oder entweder ein Amt oder ein Mandat als Abgeordneter innehaben darf. Diese Trennung ist ein Element der Gewaltenteilung. Eine Inkompatibilität besteht beispielsweise zwischen dem Amt als Bundespräsident und einem Mandat im Bundestag, der Bundeskanzler und die Minister sind hingegen normalerweise auch Abgeordnete.

Auf Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene gilt der "Grundsatz der Inkompatibilität", also die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Genaueres ist im § 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) nachzulesen.

Der Begriff wird auch in der Medizin benutzt, beispielsweise im Bezug auf Medikamente oder Blutgruppen.

Der Begriff wird auch in der Technik benutzt, wenn zwei Geräte, beispielsweise von verschiedene Herstellern, nicht miteinander funktionieren.

Siehe auch: Kompatibilität



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