Imperatives Mandat
Abgeordnete mit imperativen Mandat sind viel stärker von ihren Wählern abhängig, weshalb sie wahrscheinlich viel engagierter für deren Interessen eintreten. Allerdings ist es, wenn Mandatsträger etwa aus ökonomischen Gründen am Erhalt ihres Mandates interessiert sind, sehr viel schwieriger, zu Kompromissen mit anderen Mandatsträgern zu kommen, wenn zu große Nachgiebigkeit sofort zur Abwahl führen kann.
In den der heute üblichen Form der "repräsentativen Demokratie" vorausgehenden Ständeversammlungen gab es meist imperative Mandate, heute denkt man bei imperativem Mandat aber zuerst an die Rätedemokratie in der Frühzeit der Sowjetunion und einigen anderen, kurzlebigen revolutionären Regierungen der gleichen Zeit. Im deutschen Bundesrat sind die einzelnen Mitglieder in ihrem Abstimmungsverhalten nicht frei. Die Mitgliedschaft im Bundesrat ist weder ein "freies Mandat", noch ein "imperatives Mandat". Die Bundesratsmitglieder handeln nach einer einheitlichen, im Kabinett gemeinsam erarbeiteten Grundlinie. Sie vertreten ihr Land.
In den antiken griechischen Demokratien (das heißt in jenen Phasen, die –zumeist von aristokratischen Kritikern– als Demokratie bezeichnet, genauer: meist beschimpft wurden) gab es, abgesehen von direkten Volksabstimmungen, nur imperative Mandate.
Das Gegenteil ist das so genannte freie Mandat, wie es z.B. im deutschen Bundestag existiert.
Vergleiche auch: Linientreue