Immissionsschutz
Unter
Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für
Mensch und
Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen "auf Menschen,
Tiere und
Pflanzen, den
Boden, das
Wasser, die
Atmosphäre sowie
Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht,
Wärme,
Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen" verstanden (so die gesetzliche Definition im deutschen
Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Der Begriff Immissionsschutz ist eng mit der Betrachtung vom jeweiligen Schutzobjekt aus verknüpft. Nachteilige Einwirkungen werden also im Hinblick auf das Schutzobjekt betrachtet und Schutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der (möglichen) Auswirkungen auf dieses Schutzobjekt ausgewählt, nicht notwendigerweise durch Begrenzung der Emissionen, z.B. Lärmschutzwälle entlang von Verkehrswegen.
Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Siehe auch: Klimaschutzpolitik