Immatrikulation
Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Student an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Die Immatrikulation erfolgt beim Studentensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule.
Gegensatz: Exmatrikulation - das Verlassen der Hochschule.
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2 Unterlagen 3 Beratung |
Voraussetzungen
Um an einer deutschen Hochschule immatrikuliert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife: Für ein Studium an einer Universität wird die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife benötigt. In fast allen Bundesländern bestehen landesspezifische Regelungen, die auch ein Studium ohne Abitur ermöglichen.Unterlagen
Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein:- Die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Nachweis der Fachhochschulreife)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der Nachweis der Krankenversicherung
- Der Nachweis, dass der Sozialbeitrag gezahlt wurde
- Ein oder mehrere Passbilder (für Studierendenausweis und Studienbuch)
- Bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: Der Zulassungsbescheid (siehe Numerus Clausus)
- Bei ausländischen Studenten: Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
- Bei Studienfächern mit Eignungsfeststellung (z.B. Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design): Der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Eignungstest.
Beratung
Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten- Die Studienberatungsstellen der Hochschulen
- Die Studentensekretariate der Hochschulen
- Die Berufsberatung bei den Arbeitsagenturen -> Bundesagentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!