Hinrichtung
Eine Hinrichtung ist die Tötung eines sich in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe.
| Inhaltsverzeichnis |
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2 Symbolische Hinrichtung 3 (Deutsche) Geschichte 4 Weblinks |
Hinrichtungsarten
Zur Hinrichtung wurden und werden folgende Hinrichtungsarten verwendet:
- Tod durch Erhängen (Galgen; Genickbruch oder Erstickung)
- Tod durch Genickbruch (Galgen; Garrote)
- Tod durch Erschießen (Erschießung, Genickschuss, Kopfschuss), im militärischen Bereich spricht man von Füsilieren
- Tod durch Kreuzigung (im römischen Reich)
- Tod durch Vergiftung (Gaskammer, Giftspritze oder Einspritzung von Barbiturat (Hexobarbital), Muskelrelaxans (Pancuronium) und Kaliumchloridlösung; die möglicherweise bekannteste historische Hinrichtung mit Gift: der Schierlingsbecher des Sokrates)
- Tod durch Ersticken bzw. Ertränken (Gaskammer, Garrote, Kreuzigung, Säcken oder Lebendigbegraben)
- Tod durch Enthauptung (mit Guillotine/Fallbeil, Handbeil oder Schwert), wenn öffentlich, dann auf dem Schafott
- Tod durch Auseinanderreißen des Körpers (Vierteilung)
- Tod durch Verbrennen (Scheiterhaufen)
- Tod durch Verfaulen (Hinrichtung mit den Mulden)
- Tod durch Erschlagen (Rädern, Fustuarium, Herabstürzen aus großer Höhe, z. B. von Türmen, Brücken), Steinigung (im alten Testament und in der Schari'a des fundamentalistischen Islam, Katapultieren)
- Tod durch Verbluten (Pfählen)
- Tod auf dem elektrischen Stuhl (nur in den USA, seit 1889 und Philippinen 1924 - 1976 )
- Tod durch Tiere: Schlangengrube, Zerreißen durch Löwen, Zertrampeln durch Elefanten, den Haien oder Krokodilen vorwerfen, u.a. (siehe auch Christenverfolgung und Tierhetzen im Römischen Reich)
- Tod durch Verhungern und Verdursten (durch Einmauern)
Symbolische Hinrichtung
In manchen Fällen wird das Schauspiel einer öffentlichen Hinrichtung vollzogen ohne dabei tatsächlich jemanden zu töten:
- Wenn das Opfer bereits tot ist (posthume Hinrichtung), so geschehen z.B. bei dem englischen Politiker Oliver Cromwell oder bei der Leichensynode.
- Wenn das Opfer nicht zugreifbar ist, z.B. wurden von der spanischen Inquisition geflohene Ketzer häufig in effigie, also in Gestalt einer Strohpuppe verbrannt. Auch heute noch ist bei radikalisierten politischen Kundgebungen manchmal das Verbrennen oder Erhängen von Puppen zu beobachten, die besonders gehasste Personen darstellen.
(Deutsche) Geschichte
Im Mittelalter wurden auch Arten der Folter angewandt, die schließlich zum Tode führten (z. B. während der Hexenverfolgung).Die einzelnen Hinrichtungsmethoden sind meist bestimmten Delikten zugeordnet, gelegentlich in Form spiegelnder Strafen. Bloße Lust an der Grausamkeit spielte wohl eine deutlich geringere Rolle als der unbefangene neuzeitliche Blick auf die Rechtspraxis des Mittelalters vortäuscht. Todesurteile wurden oft öffentlich grausamer vollstreckt als sie tatsächlich waren. Betäubungsmittel wurden bei der Folter, beim Gottesurteil und bei der sogenannten verschärften Hinrichtung eingesetzt. Das Retentum, eine Milderung, die man in Form einer geheimen Urteilsklausel einfügte, konnte z.B. bestimmen, dass der Hinzurichtende vor dem Rädern heimlich zu erdrosseln sei, der Hexe solle vor dem Verbrennen ein Sack mit Schießpulver um den Hals gehängt oder dem Delinquenten ein Betäubungsmittel eingegeben werden. Ein »Taumelbecher« als Gnadenakt wird bereits im Bibelbuch Sprüche (31,6f.) und bei Christi Kreuzigung (Myrrhen- bzw. Gallenwein) erwähnt (Lexikon des Mittelalters Bd. 1, Sp. 2083).
Deutsches Reich
Im Deutschen Reich fand die Hinrichtung in einem umschlossenen Raum statt. Teilnahmeverpflichtung bestand für zwei Personen des Gerichts der ersten Instanz, einen Gerichtsschreiber, einen Gefängnisbeamten und einen Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Ort, in dem die Hinrichtung stattfand, konnte zwölf ehrenwerte Bürger abstellen, die freiwillig an der Hinrichtung teilnehmen konnten. Diese sollten die früher übliche Öffentlichkeit darstellen, die jedoch mit vielen unangenehmen Begleiterscheinungen einhergegangen war. Der Verteidiger und andere Personen (Geistliche, Verwandte) konnten auf Antrag ebenfalls der Hinrichtung beiwohnen. Über den Vorgang war stets ein Protokoll aufzunehmen.Der Leichnam des Hingerichteten war den Verwandten auszuhändigen, die ihn ohne größere Feierlichkeiten zu bestatten hatten.
Siehe auch: Tierprozesse, Exekution
Weblinks