Herzogtum
Im Frühmittelalter entstanden im germanischen Siedlungsraum teils erbliche Stammesherzogtümer. Vermutlich gehen sie auf die Versuche einflussreicher Adliger zurück, im jeweiligen Stammesgebiet zu Vizekönigen aufzusteigen und damit die Stammesverbände der Völkerwanderungszeit unter der eigenen Führung in das Königreich einzugliedern. Dies gelang jedoch nicht vollständig, da sich der Adel der Territorien nur teilweise den Herzögen anschloss. Die Macht der Stammesherzöge war jedoch so groß, dass die Könige sie anerkennen musste. Dies geschah durch die Bestätigung der Herzogswürde als verliehenes Amt. Die Stammesherzogswürde war dadurch einerseits doppelt abgesichert, durch die adlige Gefolgschaft von "unten" und durch das verliehene Amt von "oben", konnte sich aber andererseits in den Territorien nie vollkommen durchsetzen, insbesondere den Grafen gegenüber. Bis ins 11. Jahrhundert wurden die Stammesherzogtümer mehr oder weniger abhängig von der königlichen Zentralgewalt geführt und dienten den konkurrierenden Fürsten als Machtbasis im Kampf um das Königtum.
Stammesherzogtümer im Ostfrankenreich
Allerdings erlosch das Stammesherzogtum in Franken bereits früh. In Sachsen und Niederlothringen spielte das Amt dann eine Rolle, wenn besonders einflussreiche Adlige es bekleideten.Unter den Karolingern wurden die Stammesherzogtümer im Frankenreich für historisch kurze Zeit aufgehoben und durch vom König bzw. Kaiser abhängige Amtsherzogtümer ersetzt. Kaiser Otto der Große unternahm im 10. Jahrhundert den Versuch die deutschen Stammesherzogtümer in abhängige Verwaltungsbereiche seines Reiches umzuwandeln und die Amtsherzogtümer der Karolingerzeit wieder zu erneuern. Er hatte damit letztlich keinen Erfolg.
Im 12. Jahrhundert begann Friedrich Barbarossa mit der Errichtung neuer, teils räumlich zerrissener Territorialherzogtümer. Dabei griff er auch auf Einfluss- und Hoheitsgebiete alter Stammesherzogtümer zurück und beschleunigte den Erosionsprozess der Stammesbezogenheit. Dieser Prozess führte im 13. Jahrhundert unter Kaiser Friedrich II zur völligen Territorialisierung des Heiligen Römischen Reichs. An die Stelle der Stammesherzogtümer waren mehr oder weniger bedeutende Territorialherzogtümer und Titularherzogtümer getreten.
Territorial- und Titular- Herzogtümer des Heiligen Römischen Reichs
- Herzogtum Pfalz-Zweibrücken
- Herzogtum Kärnten
- Herzogtum Brabant
- Herzogtum Geldern
- Herzogtum Limburg
- Herzogtum Bar
- Herzogtum Bouillon
- Erzherzogtum Österreich
- Herzogtum Steiermark
- Herzogtum Pommern
- Herzogtum Zähringen
- Herzogtum Meranien
- Herzogtum Teck
- Herzogtum Braunschweig
- Herzogtum Mecklenburg
- Herzogtum Jülich
- Herzogtum Berg
- Herzogtum Kleve
- Herzogtum Westfalen
- Herzogtum Nassau
- Herzogtum Savoyen
- Herzogtum Holstein
- Herzogtum Schleswig
- Herzogtum Württemberg
- Herzogtum Preußen
- Herzogtum Sachsen (Ernestinische Linie)
- Herzogtum Oldenburg