Herstellungskosten
Der Begriff Herstellungskosten unterscheidet sich von dem in der Kosten- und Leistungsrechnung verwendeten Begriff Herstellkosten.
Die Kalkulation der Herstellungskosten ist wichtig für die Bilanz-Erstellung (Bestandsbewertung) und daher in Deutschland im HGB genau geregelt (§§ 255 II und 275 III). Laut HGB dürfen keine kalkulatorischen Zinsen und keine Wagnisse, aber angemessene Anteile für Verwaltungskosten zu den Herstellungskosten gerechnet werden. Vertriebskosten zählen nicht zu den Herstellungskosten.
Nach internationaler Rechnungslegung (IAS/IFRS) regelt IAS 2 den Begriff der Herstellungskosten. Nach IAS 2 dürfen Gemeinkosten, etwa Kosten der Verwaltung, mit in die Herstellungskosten einbezogen werden, solange sie dem Herstellungsbereich zuzuordnen sind. Kosten der allgemeinen Verwaltung oder anormale Produktionskosten dürfen nicht mit einbezogen werden. Gleich dem HGB sind ebenfalls Vertriebskosten auszuschließen.
siehe auch: Herstellkosten