Herstellkosten
Die Herstellkosten setzen sich üblicherweise zusammen aus
- Materialeinzelkosten
- Materialgemeinkosten
- Fertigungseinzelkosten
- Fertigungsgemeinkosten
- Sondereinzelkosten der Fertigung
Der Begriff Herstellkosten unterscheidet sich insofern von dem bilanz- und steuerrechtlich relevanten Begriff Herstellungskosten, bei dem angemessene Verwaltungskosten, aber keine kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden dürfen.
Siehe auch: Herstellungskosten