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Heinrich VII. (HRR)

Heinrich VII. (* zwischen 1274 und 1279 in Valenciennes; † 24. August 1313 in Buonconvento bei Siena), Graf von Luxemburg und Laroche, Markgraf von Arlon. Er war als Reichsgraf französischer Lehenrentner und gerne am Königshof von Paris gesehen. Aus dem Geschlecht der Luxemburger stammend wurde er römisch-deutscher König (rex Romanorum) (1308-1313) und 1312 in Rom zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt.

Heinrich VII. war nach 92 Jahren, seit der Krönung des Staufers Friedrich II, der erste rex Romanorum, der auch Römisch-deutscher Kaiser wurde. Er war auch der erste der insgesamt drei Kaiser des Heiligen Römischen Reiches aus dem Hause Luxemburg.

Inhaltsverzeichnis
1 Leben
2 Bewertung
3 Literatur
4 Weblinks

Leben

Heinrich VII. bis zur Königswahl 1308

Der spätere Kaiser Heinrich VII. war der Sohn des Grafen Heinrich III. von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes. Heinrichs Muttersprache war das Französische, ebenso war er nach dem französischem Ritterideal erzogen worden. Seit 1294 auch französischer Vasall, wurde er später zum entschiedensten Verfechter der Reichsrechte, wobei angemerkt werden muss, dass Heinrich auch als Graf eine sehr eigenständige und durchaus erfolgreiche Territorialpolitik betrieben hatte. Er konnte sich bei der Wahl von 1308 völlig überraschend gegen den französischen Thronbewerber Karl von Valois durchsetzen und wurde am 27. November 1308 in Frankfurt am Main gewählt. Die Krönung erfolgte am 6. Januar 1309 in Aachen. Eine große Bedeutung bei seiner Wahl kam seinem Bruder Balduin von Luxemburg zu, dem Erzbischof von Trier, der damit gleichzeitig einer der sieben Kurfürsten war. Dieser sollte für die ganze Politik der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine bedeutende Rolle spielen.

Heinrich von Luxemburg führte als König die Ordnungszahl VII., womit der Staufer Heinrich (VII.) übergangen wurde. Der Grund dafür ist nicht ganz klar. Entweder wurde der Staufer wohlwissend nicht gezählt (da er auch nie wirklich selbständig die Regierungsgeschäfte geführt hatte), oder aber der Luxemburger Heinrich VII. führte die Ordnungszahl aus seiner Grafenzeit weiter (die Zählung ist problematisch: Heinrich von Luxemburg wird als Graf entweder als Heinrich IV. oder aber auch als Heinrich VII. gezählt), wobei der Staufer Heinrich möglicherweise im Gedächtnis der Kurfürsten keine Rolle mehr spielte.

Politisches Handeln als König

Es ergaben sich einige Probleme in der deutschen Politik des Königs. Heinrich bestätigte und bekräftigte 1309 die Rechte der neuen Eidgenossenschaft, Uri, Schwyz und Unterwalden, welche sie als direkter Untertan der Königs auswies und offensichtlich als eine Wendung gegen die mächtigen Habsburger gedacht war. Er unterstützte danach den Niederschwäbischen Städtebund in seiner Auseinandersetzung mit dem Grafen Eberhard von Württemberg. Heinrich versuchte vergeblich, den Gotthardpass als neues reichsunmittelbares Gebiet zu deklarieren, um die wichtige Südverbindung noch besser in der Hand zu haben.

Aus dem Familienzwist der Erbstreitigkeiten zwischen den Familien Meißen und Thüringen hielt er sich im Unterschied zu seinen Vorgängern zunächst heraus. Später verzichtete er auf beide, um seine eigenen böhmischen Pläne durchzusetzen. Heinrich belehnte, nachdem oppositionelle böhmische Kreise an ihn herangetreten waren, Ende August 1310 seinen Sohn Johann von Luxemburg mit Böhmen. Johann heiratete Elisabeth, die Tochter des letzten anerkannten Böhmenkönigs, und begab sich bald darauf nach Böhmen, wo er nach und nach seine Ansprüche durchsetzten konnte. Diese waren schließlich der größte Erfolg von Heinrichs (deutscher) Politik. Damit waren die Grafen von Luxemburg, Territorialherren zweiten Ranges im Linksrheinischen, in den Besitz der erblichen Königskrone eines reichen Territoriums gelangt. Besonders, da die böhmische Krone als Erbschaft zugleich Anspruch auf die polnische nach sich zog. Böhmen sollte zum Eckpfeiler der luxemburgischen Hausmacht werden.

Im Westen bemühte er sich darum, die bereits seit der Stauferzeit laufende Expansionspolitik Frankreichs zu stoppen. Nachdem er sich zuvor, auch auf Druck des Papstes, versucht hatte, sich mit dem französischen König Philipp IV zu einigen (Vertrag von Paris 1310), brach er nach dem Einmarsch französischer Truppen in Lyon den Kontakt zunächt ab. Auch war er bestrebt, die Reichsgewalt im Westen stärker zur Geltung zu bringen, was auch durchaus im Interesse vieler linksrheinischer Territorialherren lag, die vom französischen König stark unter Druck gesetzt wurden.

Kaiser Heinrichs Romfahrt bis zur Kaiserkrönung

Bereits früh reiften in Heinrich die Pläne einer Romfahrt und einer aktiveren Italienpolitik. Dies ist auch im Zusammenhang mit den Interessen der rheinischen Kurfürsten zu sehen, die eine aktive Königspolitik in Deutschalnd nicht wünschten, war zum anderen aber auch dem jahrzehntelangen Machtverlust des Kaisertums geschuldetet. Im Konsens mit Papst Klemens V, der sich in Avignon (seit 1309 Papstsitz) verstärkt dem Druck des Kapetingers Philipp IV ausgesetzt sah, und sich Hilfe vom zukünftigen Kaiser erhoffte, überschritt er im Oktober 1310 mit einem kleinen Heer von 5.000 Mann die Alpen über den Mont Cenis nach Italien, wo er von den Ghibellinen (u. a. auch von Dante Alighieri, der ihn in seiner Göttlichen Komödie zu seinem alto Arrigo machte) begrüßt wurde. Er hatte jedoch schon vorher Kontakt zu den italienischen Kommunen aufgenommen. Der Romzug Heinrichs wurde vor allem in dem von Balduin von Trier, seinem Bruder, veranlaßten Bilderzyklus (Kaiser Heinrichs Romfahrt) festgehalten, fand jedoch auch bei italienischen Chronisten große Beachtung: Zum ersten Mal seit dem Ende der Staufer machte sich ein römisch-deutscher König ernsthaft daran, die Kaiserkrone anzustreben. Dabei spielten auch Überlegungen der Juristen eine Rolle, die bestimmte Rechte nicht dem König, sondern erst dem gekrönten Kaiser zubilligten. Es ging folglich sowohl um realpolitische als auch um ideelle Ziele.

Anfänglich war Heinrich um einen Ausgleich mit den papsttreuen Guelfen bemüht (was auch in den zeitgenössischen Quellen deutlich wird, siehe die Relatio des Bischofs Nikolaus von Butrinto), schließlich wurde er jedoch zur Parteinahme für die kaisertreuen Ghibellinenen und weißen Guelfen gezwungen. Dabei spielten die Bestrebungen Heinrichs, eine kaiserliche Verwaltung in Oberitalien zu etablieren, eine nicht geringe Rolle; vor allem Guido della Torre, der guelfische Herr von Mailand, fühlte sich davon bedroht. Heinrich war denn auch nach Heinrich VI der erste römisch-deutsche König, der mit der eisernen Krone der Langobarden in Mailand gekrönt wurde (6. Januar 1311). Bald darauf brach jedoch ein Aufstand in Mailand aus, der die Restaurationspolitik Heinrichs in ernste Gefahr brachte. In mehreren Kommunen kam es ebenfalls zu anti-kaiserlichen Aufständen. Nach Kämpfen in der Toskana (unter anderem gegen Cremona und Brescia), und dem Tod seines Bruders Walram und seiner Frau Margarete von Brabant, zog er zunächst nach Genua, von dort aus ins ghibellinische Pisa, im Frühjahr 1312 schließlich nach Rom.

Die Kaiserkrönung Heinrichs VII. - die Formulierung der kaiserlichen Weltherrschaft?

Als Heinrich Rom erreichte, war der Widerstand längst aufgebaut. Dieser war inszeniert vom König von Neapel, Robert von Anjou, und ausgeführt von der guelfisch gesinnten Familie der Orsini, der an den Kampf gegen die Staufer erinnerte. Unterstützt wurde Robert durch die Diplomaten des französischen Königs, die in einer Restauratio imperii eine Gefahr für die französischen Interessen sahen. Zum Kampf kam es vorerst nicht, jedoch zu langen Verhandlungen, in die sich sogar der Papst einschaltete. Heinrich versprach dem Papst einen Kreuzzug ins heilige Land; dieses Verprechen konnte er aber in den wenigen Monaten, die ihm bis zu seinem Tod noch blieben, nicht einhalten. Bald darauf kam es zu Kämpfen in der Stadt.

Nach der Kaiserkrönung Heinrichs durch die vom Papst entsandten Kardinäle am 29. Juni 1312 erließ der neue Kaiser eine Krönungsenzyklika, in der er erklärte, dass, so wie alle himmlischen Heerscharen dem einen Gott gehorchen, alle Menschen auf Erden dem Kaiser gehorchen müssten (MGH Const. IV, Nr. 801-803). Diese Erklärung wurde in der Forschung oft als realitätsferner Versuch gedeutet, die kaiserliche Weltherrschaft zu formulieren, ähnlich wie Jahre zuvor Papst Bonifaz VIII dies in seiner Bulle Unam Sanctam für das Papsttum getan hatte.

Tatsächlich muss diese Erklärung von einem ideengeschichtlichen Standpunkt aus betrachtet werden. Heinrich war gewiss kein naiver Träumer (dies widerlegt sein realpolitisches Vorgehen als Graf und König). Er versuchte vielmehr das Kaisertum in einer Zeit wieder zur Geltung zu bringen, in der es über 60 Jahre lang keine Rolle mehr gespielt hatte. Im Prinzip vertrat Heinrich nur alte staufischen Standpunkte. Der französische König freilich zeigte sich empört und reagierte abschätzig, anders jedoch der englische König, der die Erklärung gelassen zur Kenntnis nahm.

Klemens V., dem die Erneuerungspolitik Heinrichs nicht passte, versuchte einen Waffenstillstand zwischen dem Kaiser und Robert zu arrangieren. Dies irritierte Heinrich sehr, denn es bedeutete den päpstlichen Anspruch auf die Oberherrschaft. Einen solchen hatte er aber nie anerkannt. Heinrich hatte vor seinem Aufbruch bloß einen Eid zum Schutz von Papst und Kirche, und zum Kampf gegen die Ketzer geschworen. Er verwahrte sich gegen jede Einmischung des Papstes, wobei er auch Juristen zu seiner Unterstützung heranzog.

Von der Kaiserkrönung bis zum Tod Heinrichs VII.

Heinrich war mit seiner Politik einer Erneuerung des Reiches endgültig in Konflikt mit Robert von Anjou, dem Papst und den guelfischen Kommunen, insbesonders das mächtige Florenz, geraten, während zu seinen Verbündeten unter anderem Pisa und Sizilien gehörten.

Während der erfolglosen Belagerung von Florenz im Spätsommer/Herbst 1312 - die der Kaiser mit nur einem kleinen Heer unternahm - erkrankte Heinrich an Malaria. Er begab sich schließlich im Frühjahr 1313 nach Pisa, wo er Gesetze gegen Majestätsverbrechen (crimen laesae maiestatis) erließ, auf deren Grundlagen Robert nur wenig später vom Kaiser in absentia verurteilt wurde. Die Gesetze wurden als (die letzten) Extravaganten in das spätantike Corpus Iuris Civilis eingefügt - und später von Bartolus de Saxoferrato kommentiert. Ohnehin hatte der Konflikt zwischen Kaiser und dem "nationalen" Königreich Neapel (hinter dessen König auch der König von Frankreich und der Papst standen) einen nicht geringen Einfluss auf die Rechtsgeschichte.

Dem Plan des Kaisers nach sollte nun eine pisanisch-sizilische Flotte das Königreich Neapel von See her angreifen, während der Kaiser selbst sich im August 1313 auf dem Landweg nach Süden auf machte. Vorher kam es jedoch zur Belagerung von Siena, wobei der Kaiser wieder schwer an Malaria erkrankte und bald darauf in dem kleinen Ort Buonconvento am 24. August 1313 verstarb. Sein Tod war eine große Erleichterung für Robert von Neapel, der die pro-kaiserlichen Gefühle in seinem Regnum gut kannte und den Quellen zufolge bereits an Flucht gedacht haben soll. Heinrichs Leiche wurde feierlich nach Pisa überführt und dort im Dom in einem prächtigen Grabmal beigesetzt. Sein Heer löste sich kurz darauf auf, auch wenn Teile von ihm in Italien als Söldner zurückblieben.

Bewertung

Die erhoffte Stabilisierung der Lage in Italien wurde durch den frühen Tod des Kaisers, der den damaligen Historikern als ein menschlich sympathischer Charakter erschien, zunichte gemacht. Ideengeschichtlich hatte Heinrichs Restaurationspolitik jedoch große Auswirkungen, gerade in Bezug auf die Debatte Nationalstaat oder Universalmacht. Sie sollte auch die Regierungszeit Ludwigs des Bayern prägen, womit es Heinrich geschafft hatte, der fast totgeglaubten Universalmacht wieder Leben einzuhauchen.

Auch seine alles in allem erfolgreiche Hausmachtpolitik und seine Politik in Deutschland zeugen von einem insgesamt intelligenten und engagierten Herrscher, der zwar letztendlich bedingt durch seinen frühen Tod scheiterte, jedoch keineswegs der naive Träumer war, als der er noch in Teile der älteren Forschung betrachtet wurde.

Literatur

Quellen

Sekundärliteratur

Weblinks

Vorgänger
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Liste der römisch-deutschen Kaiser und Römischen Könige Nachfolger
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Zur Erklärung siehe Wikipedia:Personendaten.
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