Europaflagge
Die Europaflagge besteht aus einem Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf azurblauem Grund.
Die Europaflagge wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt. Erst seit 1986 verwendet die Europäische Gemeinschaft (und seit ihrer Gründung 1993 auch die Europäische Union), mit der Genehmigung des Europarats, ebenfalls diese Flagge. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl verwendete jedoch bis zum Auslaufen des Vertrags 2002 eine eigene Flagge. Im Entwurf der Europäischen Verfassung ist die Europaflagge als offizielles Symbol der Union festgelegt.
Mittlerweile wird die Flagge auch von der Europäischen Bewegung verwendet.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. In ihr verbirgt sich eine alte Zahlensymbolik. Die Zwölf ist das Produkt aus der Dreifaltigkeit und den vier Elementen. Nur rein zufällig stimmte die Zahl der Sterne zwischen ihrer Adoption durch die EG 1986 und der Erweiterung der EU 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG/EU überein. Daher bleibt das Emblem auch mit der Erweiterung der EU unverändert bestehen.
Entwicklungsgeschichtlich geht die Europaflagge auf die Flagge der Paneuropäischen Bewegung zurück. Bei dieser entstammen die zwölf Sterne (plus Sonnenscheibe und Kreuz) der Bibel: "Und es erschien ein großes Zeichen am Himmel: Eine Frau, mit der Sonne bekleidet, und der Mond unter ihren Füßen und auf ihrem Haupt eine Krone von zwölf Sternen." (Offenbarung 12,1)
Daneben existieren eine Reihe weiterer Deutungen, die sowohl bei der Paneuropäischen Bewegung als auch beim Europarat und der EG/EU eine Rolle spielten: Die zwölf Apostel, die zwölf Tafeln des ersten geschriebenen römischen Rechts als Ausdruck der europäischen Rechtsgemeinschaft, zwölf Monate eines Jahres, zwölf Stunden der Uhr.
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