Europäische Gemeinschaft
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Geschichte
Die Europäische Gemeinschaft wurde am 25. März 1957 in Rom (Römische Verträge) von den sechs Mitgliedsstatten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, oft auch Montanunion genannt) unter dem Namen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet.Gleichzeitig gründeten die Staaten auch die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM).
Durch den Fusionsvertrag haben die drei Gemeinschaften gemeinsame Organe, darunter eine Kommission und einen Rat und werden Europäische Gemeinschaften genannt.
Mit der Gründung der Europäischen Union wurde die EWG in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt und aus dem EWG-Vertrag wurde der EG-Vertrag.
Mit dieser Änderung sollte die qualitative Veränderung der EWG von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer politischen Union zum Ausdruck gebracht werden.
An der Existenz der drei Teilgemeinschaften (EGKS, EAG, EG) änderte diese Umbenennung allerdings nichts, da mit ihr keine formelle Vereinigung der drei Gemeinschaften verbunden war.
Im Zuge der Gründung der EU haben sich auch einige Organe der EG umbenannt.
Der „Rat der Europäischen Gemeinschaften“ führt seit dem 8. November 1993 die Bezeichnung Rat der Europäischen Union. Aus der „Kommission der Europäischen Gemeinschaften“ ist die Europäische Kommission geworden. Auch der „Rechnungshof“ hat sich am 17. Januar 1994 in „Europäischer Rechnungshof“ umbenannt. Die von den einzelnen Organen erlassenen Rechtsakte bleiben allerdings weiterhin Rechtsakte der jeweiligen Gemeinschaft.
Da die Bedeutung der EGKS immer geringer wurde und EURATOM nur eine spezialisierte Aufgabe hat bildet die Europäische Gemeinschaft (EG) heute das Herz der Europäischen Gemeinschaften, die wiederum die erste und wichtigste Säule der drei Säulen der Europäischen Union bilden.
Ihr Ziel ist die Errichtung eines Binnenmarktes und - darauf aufbauend - einer Wirtschafts- und Währungsunion. Daneben hat sie Zuständigkeiten in weiteren Politikbereichen wie Verkehr, Soziales, Umwelt, Forschung und Technologie, Gesundheit, Bildung, Kultur, Verbraucherschutz, Entwicklung.
Seit 2002 wurden die Regelungen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den EG-Vertrag aufgenommen, da der EGKS-Vertrag nach 50 Jahren Laufzeit auslief.
Anwendung
Die Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen basieren auf dem EG-Vertrag, auch wenn in der Öffentlichkeit oft von EU-Entscheidungen die Rede ist.Die wichtigsten Organe der EG sind:
- Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Europäisches Parlament
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäischer Rechnungshof
Siehe auch
Weblinks