Eingetragener Verein
Dieser Artikel scheint thematisch einem anderen Artikel zu gleichen, bzw. es könnte sich um einen getrennten Artikel zu einem synonymen Begriff handeln. Scheuen Sie sich nicht, die Artikel inhaltlich an der aus Ihrer Sicht geeignetsten Stelle zusammenzubringen oder ggf. besser voneinander zu trennen. Verlinken Sie die Artikel ggf. sinnvoll miteinander. Kommentieren Sie schließlich bitte auf der Seite Artikel zum gleichen Thema den Doppeleintrag als erledigt!
Der Doppeleintrag befindet sich unter:
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen
Falls Sie diesen Artikel gerade neu und in guter Absicht erstellt haben, sowie selbst relativ neu in der Wikipedia sind, sei darum gebeten, dies nicht als gegen Sie gerichtet, sondern als Teil einer notwendigen Qualitätskontrolle, zu verstehen. Diese funktioniert nur durch eine hohe Wachsamkeit aller Autoren, insbesondere bei neuen Einträgen.
Sollte sich dieser Löschantrag mit Ihrer Bearbeitung überschnitten haben, lässt sich dies im Allgemeinen schnell klären und durch ein Erweitern des Artikels aus der Welt schaffen. Um so etwas zukünftig zu vermeiden, ist es empfehlenswert, während der Entwurfsphase eines Artikel diesen noch nicht hier abzuspeichern, sondern lokal auf Ihrem Computer zu bearbeiten.
Alle Autoren, die durch ihr Wissen zu dieser Enzyklopädie beitragen können, seien herzlich willkommen. Mit den folgenden Hinweisen können einige anfängliche Missverständnisse leichter vermieden werden.
Allgemeine Hinweise
Um dem Anspruch einer
Enzyklopädie gerecht zu werden, sollten neue Artikel in der Wikipedia bestimmten Mindestanforderungen genügen, damit nachfolgende Bearbeiter einen Anreiz für den weiteren Ausbau und Leser keinen schlechten Eindruck bekommen.
Am wichtigsten ist, dass der Artikelname (
Lemma) gewisse Voraussetzungen erfüllt. Siehe dazu unter: Was Wikipedia nicht ist. Die Wikipedia ist beispielsweise weder ein Platz für Umgangssprache noch für humorige Einträge. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass nicht jedes Objekt der Erde Aufnahme in eine Enzyklopädie finden kann und dass insbesondere Werbung für Personen, Firmen oder Produkte hier keinen Platz hat.
Autoren sollten darüber hinaus darauf achten,
*
immer in ganzen Sätzen zu formulieren (keine Stichwort- und Datenwüsten).
* einen
beschreibenden, neutralen Stil zu wählen (kein Feuilleton-Stil, keine einseitigen Meinungsbekundungen).
* den Begriff zu
erklären ("Ein soundso ist ein diesundjenes, das sich durch dies und das auszeichnet")
* von Anfang zu verdeutlichen, worin die Bedeutung des Gegenstands liegt, die ihn in einer allgemeinen Enzyklopädie erwähnenswert macht. (Also: "Die Beatles waren die erfolgreichste Popgruppe der 60er Jahre", nicht: "die Beatles waren eine Popgruppe").
Was ist zu tun?
Dieser Artikel erfüllt nach Ansicht des Antragstellers die Qualitätskriterien der Wikipedia nicht – er sollte daher verbessert werden (am besten von Ihnen, dem Autor, oder von anderen Benutzern, die hier helfen möchten). Geschieht dies nicht, wird der Artikel nach Ablauf einer Frist von ca. einer Woche gelöscht. Auf der unten angegebenen Seite kann gegen die Löschung Einspruch erhoben werden.
Noch wichtiger ist es aber jetzt, den Artikel zu verbessern. Weitere Hinweise über die Anforderungen an Artikel finden Sie unter Tipps für Anfänger, Stubs, Wie schreibe ich gute Artikel.
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll:
nur die Erwähnung der Eintragung fehlt bei Verein. -- 21:37, 19. Jun 2005 (CEST)
Ein
eingetragener Verein (Abk.
e. V.) ist ein
Verein, der in das
Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist.
In Deutschland wird der eingetragene Verein durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert (§§ 21 - 79 BGB):
- „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“
Mindestvoraussetzung für die Gründung eines Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern und eine Satzung, in der insbesondere die Befugnisse des Vereinsvorstands definiert sind.
Der eingetragene Verein besitzt im Regelfall die Organe Mitgliederversammlung und Vorstand. Er stellt eine juristische Person dar, das heißt für Verbindlichkeiten, die der Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung der Vorstandsmitglieder kommen.
Ins Vereinsregister eingetragene Vereinsnamen sind gewöhnlich Eigennamen, das nachgestellte e. V. ist jedoch kein Bestandteil dieses Eigennamens. Das Kürzel e. V. dient lediglich als Hinweis auf den Rechtsstatus des Zusammenschlusses (zum Beispiel in Briefköpfen oder in amtlichen Schriftstücken) und kann in der Regel weggelassen werden. Beispiel: Alle Sportvereine im Deutschen Sportbund sind eingetragene Vereine. Folglich könnte in einer Fußballtabelle mit 16 Mannschaften 16 Mal "e. V." stehen. Üblich und sinnvoll ist es aber, das in solchen Zusammenhängen durchgehend wegzulassen.
Siehe auch:
Vereinsrecht in Deutschland, Vereinsgesetz
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!