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Eigensicherung

Die Eigensicherung ist der Selbstschutz von Personen vor Gefahren für Leib oder Leben.

Der Begriff wird in gefahrgeneigten Berufen oder Tätigkeiten verwendet, u.a.:

Inhaltsverzeichnis
1 Seefahrt
2 Hilfeleistung im Wasser
3 Feuerwehr
4 Klettern
5 Militär
6 Polizei
7 Siehe auch:

Seefahrt

Bei starken Seegang muß sich die Besatzung bzw. die Passagiere vor dem Überbordgehen schützen, v.a. durch Gurtgeschirr (lifebelt).

Hilfeleistung im Wasser

Rettungsschwimmer müssen sich von Umklammerungen von ertrinkungspanischen Schwimmern lösen können.

Feuerwehr

Hier ist das selbstständige Absichern im absturzgefährdeten Bereich bei der Feuerwehr gemeint. In der Absturzsicherung und Höhenrettung muss sich oft der Sichernde selbst sichern, während sein Truppmann von ihm gesichert wird.

Klettern

Durch die steilen Hänge und Felsen müssen sich Kletterer durch verschiedene Techniken vor Abstürzen sichern.

Militär

Im Gefechtskampf wird die Eigensicherung durch die Abgabe von Schüssen aus Schußwaffen oder Stiche mit Bajonetten abgegeben.

Polizei

Kriminelle oder Störer greifen mitunter Polizeibeamte körperlich oder mit Waffen an. Daher ist ein Eigenschutz wichtig, um darauf effektiv reagieren zu können. Hierzu werden die Beamten eigens ausgebildet (Einsatzverhalten).

Siehe auch:

Selbsthilfe, Notwehr, Nothilfe



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